Vereinsübungsleiterlehrgang


Am Sonntag den 14.12.2003 fand unter Leitung von Franz Popp und Richard Eder ein Vereinsübungsleiterlehrgang mit 72 Teilnehmer in Titting statt. Es wurde das neueste Waffengesetz vom Stand 01.12.2003 erläutert. Das dieses neue Waffengesetz höchst brisant ist, wird vom der SSG Jura Altmühl im Februar noch mal ein neuer Kurs ausgeschrieben. Es ist Pflicht nach § 10 des Waffengesetzes, dass in den Vereinen die Aufsichtspersonen und Vereinsverantwortliche die Waffensachkunde und einen Vereinsübungsleiter besitzen müssen. Ferner ist der Verein verpflichtet diese Personen ordnungsgemäß registrieren und die Registrierung auf Verlangen der Ordnungsbehörde vorzuzeigen.








Autor:Johann Thomas
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